Hundesteuer Budenheim 2026

In Budenheim kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 252 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2014.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen228 €pro Jahr
Gefährlicher Hund252 €pro Jahr

Steuersätze in Budenheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2014
Erster Hund84 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund252 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung (bissige Hunde, Wild- oder Viehhetzer, Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Abkömmlinge unwiderlegbar): 252 € für den ersten, 432 € für den zweiten, 540 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Budenheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 228 € 2.280 €
3 Hunde 408 € 4.080 €
1 gefährlicher Hund 252 € 2.520 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Budenheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Budenheim an. Hund in Budenheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Budenheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Budenheim abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde, die auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen wurden und überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur für einen Hund)
  • Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind
  • Hunde, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde im Einsatz bei Feuerwehr, Sanitäts-/Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens für zwei Hunde (nicht für gefährliche Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Budenheim im Vergleich

Budenheim liegt 6 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Budenheim Platz 18 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Budenheim Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Budenheim–84 €228 €
Mainz 8 km 186 € 402 €
Wiesbaden 8 km 180 € 360 €
Ingelheim am Rhein 10 km 90 € 210 €
Nieder-Olm 13 km 45 € 105 €
Taunusstein 13 km 84 € 252 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Budenheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Budenheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Budenheim 228 € im Jahr: 84 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Budenheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Budenheim 252 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Budenheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Budenheim innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Budenheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Budenheim nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung der Gemeinde Budenheim über die Erhebung der Hundesteuer vom 28.11.2001, 3. Änderung vom 30.05.2014, in Kraft 01.07.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. Mai 2014
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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