Hundesteuer Gau-Algesheim 2026

In Gau-Algesheim kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr

Steuersätze in Gau-Algesheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund72 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund132 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gau-Algesheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 312 € 3.120 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Gau-Algesheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Gau-Algesheim an. Hund in Gau-Algesheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Gau-Algesheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Hunde, die von juristischen Personen und Personenvereinigungen gehalten werden
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind
  • Hunde von Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln
  • Hunde, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens für zwei Hunde
  • 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • 50 % für zertifizierte Therapie-, Begleit- und Besuchshunde mit mindestens 15 Stunden monatlichem sozialem Einsatz (Antrag jährlich bis 15.02.)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Gau-Algesheim im Vergleich

Gau-Algesheim liegt 18 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Gau-Algesheim Platz 10 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gau-Algesheim Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gau-Algesheim–72 €180 €
Ingelheim am Rhein 3 km 90 € 210 €
Budenheim 13 km 84 € 228 €
Nieder-Olm 14 km 45 € 105 €
Bad Kreuznach 17 km 108 € 216 €
Mainz 19 km 186 € 402 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gau-Algesheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gau-Algesheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Gau-Algesheim 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Gau-Algesheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Gau-Algesheim gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Gau-Algesheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Gau-Algesheim innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Gau-Algesheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Gau-Algesheim nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Gau-Algesheim für das Jahr 2026 vom 24.03.2026 (Hundesteuersätze) und Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 30.01.2002, zuletzt geändert 27.02.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. März 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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