Hundesteuer Gau-Algesheim 2026
Stand: Satzung vom 24. März 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Gau-Algesheim kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Gau-Algesheim
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gau-Algesheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 312 € | 3.120 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gau-Algesheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Gau-Algesheim an. Hund in Gau-Algesheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Gau-Algesheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Hunde, die von juristischen Personen und Personenvereinigungen gehalten werden
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Hunde, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind
- Hunde von Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln
- Hunde, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens für zwei Hunde
- 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
- 50 % für zertifizierte Therapie-, Begleit- und Besuchshunde mit mindestens 15 Stunden monatlichem sozialem Einsatz (Antrag jährlich bis 15.02.)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Gau-Algesheim im Vergleich
Gau-Algesheim liegt 18 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Gau-Algesheim Platz 10 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gau-Algesheim Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gau-Algesheim | – | 72 € | 180 € |
| Ingelheim am Rhein | 3 km | 90 € | 210 € |
| Budenheim | 13 km | 84 € | 228 € |
| Nieder-Olm | 14 km | 45 € | 105 € |
| Bad Kreuznach | 17 km | 108 € | 216 € |
| Mainz | 19 km | 186 € | 402 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gau-Algesheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gau-Algesheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gau-Algesheim 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gau-Algesheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Gau-Algesheim gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Gau-Algesheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gau-Algesheim innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Gau-Algesheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gau-Algesheim nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Gau-Algesheim für das Jahr 2026 vom 24.03.2026 (Hundesteuersätze) und Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 30.01.2002, zuletzt geändert 27.02.2014
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. März 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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