Hundesteuer Landstuhl 2026
Stand: Satzung vom 3. Dezember 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Landstuhl kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 204 €. Für einen gefährlichen Hund werden 402 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Landstuhl
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 204 € |
| Jeder weitere Hund | 204 € |
| Gefährlicher Hund | 402 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Hundesteuersatzung (bissige, wild- oder viehhetzende, angreifende oder kampfbereite Hunde; unwiderlegbar vermutet bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Abkömmlingen): erster gefährlicher Hund 402 €, jeder weitere 1.002 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Landstuhl?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 3 Hunde | 492 € | 4.920 € |
| 1 gefährlicher Hund | 402 € | 4.020 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Landstuhl: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Landstuhl an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Landstuhl
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel (bei unter 60 € Jahressteuer je die Hälfte am 15.02. und 15.08.); auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur für einen Hund)
- Rettungshunde mit regelmäßigem Einsatz bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder einer Hilfsorganisation im Katastrophenschutz und bestandener Prüfung
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Schweißhunde von anerkannten Führerinnen und Führern
- Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und dafür notwendig sind
- Diensthunde, die auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden und in dessen Eigentum bleiben
- Hunde, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die in mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens für zwei Hunde (nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Landstuhl im Vergleich
Landstuhl liegt 6 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Landstuhl Platz 18 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Landstuhl Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Landstuhl | – | 84 € | 288 € |
| Kaiserslautern | 15 km | 120 € | 288 € |
| Kusel | 19 km | 40 € | 100 € |
| Homburg | 19 km | 96 € | 216 € |
| Rodalben | 20 km | 35 € | 85 € |
| Zweibrücken | 23 km | 110 € | 260 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Landstuhl
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Landstuhl für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Landstuhl 288 € im Jahr: 84 € für den ersten und 204 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Landstuhl einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Landstuhl 402 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Landstuhl anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Landstuhl innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Landstuhl fällig?
Die Hundesteuersatzung von Landstuhl nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel (bei unter 60 € Jahressteuer je die Hälfte am 15.02. und 15.08.); auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Sickingenstadt Landstuhl über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 03.12.2024, § 1 Nr. 3 Hundesteuer; Hundesteuersatzung vom 14.04.2015, geändert 15.12.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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