Hundesteuer Rodalben 2026

In Rodalben kostet der erste Hund 35 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 50 €. Für einen gefährlichen Hund werden 200 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund35 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen85 €pro Jahr
Gefährlicher Hund200 €pro Jahr

Steuersätze in Rodalben

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund35 €
Zweiter Hund50 €
Jeder weitere Hund65 €
Gefährlicher Hund200 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung (bissige Hunde, Hunde mit Hetz- oder Angriffsverhalten; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Abkömmlinge gelten unwiderlegbar als gefährlich); erster 200 €, zweiter 500 €, jeder weitere 1.000 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rodalben?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 35 € 350 €
2 Hunde 85 € 850 €
3 Hunde 150 € 1.500 €
1 gefährlicher Hund 200 € 2.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rodalben: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Rodalben an. Hund in Rodalben anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rodalben
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 35 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rodalben abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur für einen Hund)
  • Rettungshunde mit Ausbildung und Prüfung, die regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts-/Rettungsdienst oder einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt werden
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
  • Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
  • Nicht besteuerbar: Hunde ausschließlich zur Berufsarbeit, Diensthunde im Eigentum des Dienstherrn, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude, höchstens für zwei Hunde (nicht für gefährliche Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Rodalben im Vergleich

Rodalben liegt 55 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz steht Rodalben auf Platz 2 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rodalben Platz 13 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rodalben–35 €85 €
Pirmasens 5 km 108 € 252 €
Landstuhl 20 km 84 € 288 €
Zweibrücken 20 km 110 € 260 €
Homburg 23 km 96 € 216 €
Kaiserslautern 25 km 120 € 288 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rodalben

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rodalben für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rodalben 85 € im Jahr: 35 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rodalben einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rodalben 200 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 35 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Rodalben anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rodalben innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Rodalben fällig?

Die Service-Seite der Stadt Rodalben nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01. Juli.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Rodalben für das Haushaltsjahr 2026, § 5 Steuersätze (Hundesteuer); Hundesteuersatzung vom 16.11.2017 verweist für die Sätze auf die Haushaltssatzung
Art der Quelle
offizielle Service-Seite der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Januar 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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